Für die Videoaufnahmen zur Teilnahme an „Jugend musiziert“ Baden-Württemberg ist es gestattet, dass sich Angehörige eines Hausstandes mit einer weiteren Person treffen, um einen Beitrag für den Musikwettbewerb aufzunehmen. Ob es sich für diesen Zweck beim erwachsenen Begleiter dabei um eine(n) professionelle(n) Musiker*in handelt, ist dabei unerheblich. Wir weisen jedoch darauf hin, dass es Musiklehrer*Innen ggf. von Seiten Ihres Dienstherren nicht gestattet ist, in Präsenz zu korrepetieren und bitten, dies entsprechend abzuklären.
Wir vom Landesmusikrat führen keine Namenlisten über die erwachsenen Begleiter*innen und sehen uns außerstande, die Wertungsvideos auf Konformität mit der jeweils aktuellen Corona-Verordnung in Baden-Württemberg hin zu überprüfen. Halten Sie sich an die Coronaverordnung der Landesregierung und geben Sie der Verbreitung des Virus keine Chance!
Grundsätzlich nehmen wir auch Wertungsvideos an, auf denen nur die solistische Leistung ohne Korrepetition eines erwachsenen Begleiters aufgenommen wurde. Daneben werden ebenfalls Wertungsvideos angenommen, auf denen der nicht gewertete Begleiter lediglich als Playback mitläuft.
Die Einreichung eurer Beiträge zu „Jugend musiziert” 2021 erfolgt in Form von Videodateien. Für die Aufnahme könnt ihr nach eigenem Ermessen einen genügend großen Raum wählen, der das Musizieren gemäß den Coronabestimmungen (Abstand, Lüftung etc.) erlaubt; das heimische Wohnzimmer ist ggf. auch möglich. Ihr benötigt lediglich ein Handy oder eine Videokamera, die auch Ton aufzeichnen.
Ihr solltet euer Vorspiel vor der Kamera so vortragen, als ob ihr euch vor der Jury befändet. Es geht nicht um die Erstellung eines visuell ausgefeilten oder künstlerisch gestalteten Videos!
Zum Erstellen der Videos ist im Einzelnen zu beachten: